Planura – AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen

zwischen

Deltaworks AG
Via Sogn Giacun 31
7165 Breil/Brigels
nachfolgend Anbieterin

und

ihren Kundinnen und Kunden
nachfolgend Kunde

betreffend der Nutzung der Software Planura sowie damit verbundenen Leistungen.

Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Lizenzierungen, Support-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungen der Anbieterin, sofern im Einzelvertrag, in einer Offerte oder in einer Auftragsbestätigung nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsgegenstand

Die Anbieterin stellt dem Kunden je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere folgende Leistungen bereit:

  • Die Nutzung der lizenzierten Softwaremodule.
  • Die Nutzung freigegebener Daten, Kapitel, Schnittstellen oder Kataloge von Drittanbietern und Verbänden.
  • Den Betrieb technischer Plattformen und Datenbanken, insbesondere im Cloud-Modell.
  • Updates, Wartung und Support gemäss Vertrag.
  • Zusätzliche Dienstleistungen wie Schulung, Beratung, Migration, Konfiguration oder Entwicklung, sofern ausdrücklich vereinbart.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Leistungsbeschreibung.

3. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag kommt mit Annahme einer Offerte, mit schriftlicher oder elektronischer Bestellung, mit Freischaltung der Software oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Anbieterin zustande.

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

4. Nutzungsrecht an der Software

Die Anbieterin gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Software im vereinbarten Umfang.

Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Anbieterin ist es dem Kunden insbesondere nicht gestattet:

  • Die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig zugänglich zu machen.
  • Die Software ausserhalb des vertraglich vereinbarten Nutzungsumfangs zu verwenden.
  • Schutzrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern.
  • Die Software zu kopieren, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig technisch zu analysieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.

Sämtliche Rechte an der Software, am Quellcode, an Konzepten, Dokumentationen, Vorlagen, Layouts, Entwicklungen und Arbeitsergebnissen verbleiben bei der Anbieterin oder den jeweiligen Rechteinhabern.

5. Drittinhalte, Kapitel und Verbandsdaten

Soweit die Software Daten, Kapitel, Kataloge, Normen oder Inhalte von Drittanbietern oder Verbänden einbindet, richtet sich deren Verfügbarkeit und Zulässigkeit der Nutzung zusätzlich nach den Bedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung solcher Inhalte nur insoweit, als sie selbst zur Nutzung, Aufbereitung oder Einbindung berechtigt ist. Werden entsprechende Rechte durch einen Verband oder Drittanbieter eingeschränkt, geändert oder beendet, kann sich der Leistungsumfang entsprechend ändern.

Die Einschränkung oder Beendigung solcher Drittinhalte oder Verbandsdaten führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Anpassung anderer Vertragsbestandteile, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Cloud-Betrieb und technische Infrastruktur

Soweit vertraglich ein Cloud-Betrieb vorgesehen ist, betreibt oder organisiert die Anbieterin die für den Betrieb erforderliche Infrastruktur bei eigenen oder externen Hosting- oder Cloud-Providern.

Die Anbieterin ist berechtigt, technische Systeme, Hosting-Partner, Speicherorte, Datenbanken und Infrastrukturkomponenten zu ändern, sofern dadurch die vertraglich geschuldete Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Die Anbieterin trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen. Eine jederzeit unterbruchs- und fehlerfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht zugesichert werden.

7. Support und Wartung

Sofern vertraglich ein Support- oder Wartungsabonnement besteht, erbringt die Anbieterin während ihrer publizierten Geschäftszeiten insbesondere folgende Leistungen:

  • Entgegennahme von Supportanfragen.
  • Telefonische oder schriftliche Auskünfte zur Nutzung der Software.
  • Analyse reproduzierbarer Fehler.
  • Behebung von Fehlern im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten.

Die Anbieterin ist bemüht, Störungen innert angemessener Frist zu bearbeiten. Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Support ausserhalb der publizierten Geschäftszeiten erfolgt nur nach Verfügbarkeit und ohne Rechtsanspruch.

Die Anbieterin ist berechtigt, für Analyse- und Supportzwecke Fernzugriffe oder vergleichbare technische Mittel einzusetzen, soweit dies erforderlich und für den Kunden zumutbar ist.

8. Updates und Weiterentwicklungen

Im Rahmen eines gültigen Wartungs- oder Update-Abonnements stellt die Anbieterin dem Kunden verfügbare Updates für die lizenzierte Software zur Verfügung.

Nicht umfasst sind neue Zusatzmodule, funktionale Erweiterungen, individuelle Neuentwicklungen, kundenspezifische Anpassungen oder Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Modulumfang hinausgehen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Anbieterin ist berechtigt, Software und Funktionen weiterzuentwickeln, anzupassen oder zu ändern, sofern die vertraglich vereinbarte Hauptfunktionalität insgesamt erhalten bleibt.

9. Nicht enthaltene Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht im Standard-Support- oder Wartungsvertrag enthalten und werden separat nach Aufwand verrechnet:

  • Beratung und Prozessunterstützung.
  • Schulung, Einführung sowie Grund- und Nachschulung.
  • Installation, Migration und Umzug auf neue Systeme.
  • Wiederherstellung gelöschter oder beschädigter Daten.
  • Kundenspezifische Anpassungen sowie Änderungen an Formularen oder Druckmasken.
  • Unterstützung bei Fremdsystemen, Betriebssystemen, Office-Produkten, Netzwerken, Druckern oder lokalen Benutzerumgebungen.
  • Behebung von Störungen, die nicht durch die Software der Anbieterin verursacht wurden.
  • Leistungen ausserhalb der publizierten Geschäftszeiten.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde schafft rechtzeitig alle organisatorischen, technischen und personellen Voraussetzungen, die für die Nutzung der Software und die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.

Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:

  • Die richtige Eingabe, Pflege und Prüfung seiner Daten.
  • Die Prüfung von Resultaten, Berechnungen, Auswertungen und Dokumenten vor deren Weiterverwendung.
  • Die Sicherung seiner lokalen Daten, Dateien, Dokumente und Systemumgebungen.
  • Die Geheimhaltung von Zugangsdaten und Passwörtern.
  • Den Einsatz unterstützter Hard- und Softwareumgebungen.
  • Die unverzügliche und möglichst präzise Meldung von Störungen und Fehlern.

Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen oder verletzt er seine Pflichten, kann dies zu Mehraufwand, Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung führen.

11. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Offerte, im Vertrag, in der Auftragsbestätigung oder auf der Website veröffentlichten Preise, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

Wiederkehrende Gebühren sind im Voraus fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Zahlungsfrist 20 Tage ab Rechnungsdatum.

Bei unterjährigem Vertragsbeginn, Lizenzänderungen, Upgrades oder Erweiterungen erfolgt eine anteilsmässige Abrechnung.

Bei Zahlungsverzug ist die Anbieterin berechtigt:

  • Mahngebühren und Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu erheben.
  • Leistungen vorübergehend einzuschränken oder zu sperren.
  • Support- und Wartungsleistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  • Nach unbenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag ausserordentlich zu kündigen.

12. Verfügbarkeit und Betriebsunterbrüche

Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software und Infrastruktur.

Vorübergehende Einschränkungen sind insbesondere möglich aufgrund von:

  • Wartungsfenstern.
  • Sicherheitsupdates.
  • Technischen Störungen.
  • Ausfällen von Drittanbietern, Hosting- oder Telekommunikationsdiensten.
  • Höherer Gewalt.

Soweit möglich, informiert die Anbieterin vorab über planbare Wartungsarbeiten in angemessener Form.

13. Gewährleistung

Die Anbieterin gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen gemäss der vereinbarten Leistungsbeschreibung funktioniert.

Nicht als Mängel gelten insbesondere:

  • Unerhebliche Abweichungen von Darstellungen oder Funktionen.
  • Störungen infolge unsachgemässer Nutzung.
  • Fehler aufgrund ungeeigneter Systemumgebungen.
  • Probleme durch Fremdsoftware, Drittsysteme oder durch den Kunden vorgenommene Änderungen.
  • Unterbrüche bei Drittplattformen oder externen Cloud-Diensten.

Bei berechtigten Mängelmeldungen leistet die Anbieterin nach ihrer Wahl Nachbesserung, Umgehungslösung oder Ersatzbereitstellung. Erst wenn eine angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist und die Mängelbehebung endgültig scheitert, kann der Kunde die Vergütung für den betroffenen Leistungsteil angemessen mindern. Ein Rücktritt ist nur bei schweren und wesentlichen Mängeln zulässig.

14. Haftung

Die Anbieterin haftet für direkte Schäden, die dem Kunden durch eine nachweislich vertragswidrige Handlung der Anbieterin verursacht werden, sofern die Anbieterin diese vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverluste, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie Schäden infolge Betriebsunterbruch.

Für Ausfälle oder Leistungsstörungen von Drittanbietern, Hosting-Providern, Cloud-Diensten, Telekommunikationsanbietern, Plattformen, Verbänden oder Fremdsystemen haftet die Anbieterin nur, soweit sie diese selbst verschuldet hat.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die gesamte Haftung der Anbieterin pro Schadensfall und Vertragsjahr auf den Betrag der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten für die betroffene Leistung bezahlten Vergütung beschränkt.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.

15. Datenschutz

Die Anbieterin bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung.

Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag beziehungsweise wird dieser, soweit erforderlich, zwischen den Parteien abgeschlossen.

Der Kunde sichert zu, dass er zur Bearbeitung und Übermittlung der von ihm in die Software eingebrachten personenbezogenen Daten berechtigt ist.

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragsabwicklung zu verwenden.

Als vertraulich gelten insbesondere nicht öffentlich bekannte technische, kaufmännische, betriebliche und vertragliche Informationen.

Nicht als vertraulich gelten Informationen, die nachweislich:

  • Allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung allgemein zugänglich sind.
  • Der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren.
  • Von einem Dritten rechtmässig offengelegt wurden.
  • Aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17. Vertragsdauer und Verlängerung

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Vertrag für die in der Offerte oder im Vertrag festgelegte Mindestlaufzeit abgeschlossen.

Fehlt eine ausdrückliche Regelung, beträgt die Vertragsdauer ein Jahr.

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf Jahresende.

18. Vertragsbeendigung

Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software mit Wirkung auf das Ende der Vertragsdauer, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte oder anderslautenden Vereinbarungen bestehen.

Die Anbieterin kann dem Kunden nach Vertragsende gegen separate Vergütung einen Export seiner in der Anwendung gespeicherten Daten in einem von der Anbieterin festgelegten, branchenüblichen Format zur Verfügung stellen.

Eine Weiterverwendung der Software nach Vertragsende setzt eine gesonderte schriftliche Vereinbarung voraus.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor bei:

  • Schwerwiegender Vertragsverletzung durch den Kunden.
  • Unbefugter Weitergabe oder missbräuchlicher Nutzung der Software.
  • Wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug.
  • Rechtswidriger Nutzung der Leistungen.

19. Änderungen von Leistungen und AGB

Die Anbieterin kann diese AGB sowie Leistungsbeschreibungen, Preise und technische Rahmenbedingungen anpassen, sofern dafür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere bei:

  • Technischen Weiterentwicklungen.
  • Änderungen bei Drittanbietern oder Verbandsvorgaben.
  • Anpassungen des Leistungsmodells.
  • Gesetzlichen oder regulatorischen Änderungen.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.

Änderungen, die für den Kunden wesentlich nachteilig sind, werden nur mit angemessener Vorankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde nicht innert der mitgeteilten Frist oder nutzt er die Leistungen nach Inkrafttreten weiter, gelten die Änderungen als akzeptiert, sofern der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen wurde.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Abtretungen von Rechten und Pflichten durch den Kunden bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Anbieterin in Breil/Brigels, Graubünden, Schweiz.

Stand: 2. März 2026